Schon lange Zeit war der Wunsch da, die Herangehensweise an die Berechnung der Quellensteuer in der Schweiz zu harmonisieren. HR- und Lohnbuchhaltungsexperten im ganzen Land haben die nun anstehenden Änderungen mit hohen Erwartungen herbeigesehnt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung und die Steuerkonferenz haben mit dem Kreisschreiben Nr. 45 die Details der neuen Regelung bekannt gegeben. In unserem kurzen Artikel möchten wir die wichtigsten Änderungen hervorheben und kurz auf die Punkte eingehen, die unverändert bleiben.
Grundsätzlich sind die Änderungen nicht so revolutionär ausgefallen, wie einige von uns sich das möglicherweise gewünscht hätten. Die beiden grundlegenden Modelle der Abrechnung auf Jahres- bzw. Monatsbasis bleiben bestehen. Als Erinnerung: die Kantone Fribourg, Genf, Tessin, Waadt und Wallis arbeiten mit der Jahresbasis, während alle anderen Kantone auf monatlicher Basis abrechnen.
Die Liste der Änderungen zum 1. Januar 2021 ist lang. Wir gehen daher an dieser Stelle nur auf diejenigen Punkte ein, die wir als für Ihre Payroll am Relevantesten betrachten. Es handelt sich dabei um eine grobe Übersicht, bitte zögern Sie nicht, uns für weitere Einzelheiten zu einem dieser Themen anzusprechen.
Die wichtigsten Änderungen im Hinblick auf die Quellenbesteuerung ab 2021 umfassen:
Für einen detaillierteren Blick auf den Inhalt der Quellensteuerverordnung empfehlen wir einen Blick in das Kreisschreiben 01-045-D-2019-d der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).
Um für die Einführung der neuen Regeln zur Quellenbesteuerung vorbereitet zu sein, müssen vor dem ersten Lohnlauf im Januar 2021 zusätzliche Informationen von quellenbesteuerten Mitarbeitenden eingeholt werden, da die Steuerbehörden diese Daten von Ihnen als Arbeitgeber einverlangen werden. Stellen Sie sicher, dass in Ihrem HR-System keine Informationen fehlen oder suchen Sie Unterstützung bei der Beschaffung dieser Informationen. Primär wird dies voraussichtlich die Angaben über weitere Arbeitgeber Ihrer quellenbesteuerten Mitarbeitenden betreffen. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen zeitnah beschafft werden müssen, um eine korrekte Abrechnung im Januar 2021 sicherzustellen.
Das SD Worx Team ist auch für weitere Fragen gerne für Sie da.
Geschrieben von Amandine Lavy - Lead Operations Excellence
Holder of an MBA in Human Resources, Amandine Lavy has worked in the HR outsourcing business for the last 10 years and she manages the Abacus operations at SD Worx Switzerland . Customer satisfaction is the center of her concerns, and she has worked on many projects related to customer experience and business process improvements. Speaking French , German and English, she advises local and international customers on HR, payroll and HCM matters. Her expertise ranges from implementation and integration projects to the complexity of withholding taxes, social security and labor law.